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Konditionen

Die psychoonkologische oder psychotherapeutische Behandlung wird von der Grundversicherung übernommen, sofern die Behandlung durch die Hausärztin / den Hausarzt angeordnet wird.

Die Hausärztin / der Hausarzt kann 15 Sitzungen anordnen. Die Anordnung kann ein zweites Mal, also für weitere 15 Sitzungen ausgestellt werden. Spätestens nach 30 Sitzungen muss eine Psychiaterin oder ein Psychiater beurteilen, ob eine Fortführung der Behandlung sinnvoll ist und allenfalls einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Sie sollten also rechtzeitig eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie suchen und beiziehen. Ich übernehme die Berichterstattung gegenüber der Ärztin oder dem Arzt.

Formular Anordnung

Selbstzahler:innen

Sie habe die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu finanzieren. Da ich über die Grund-versicherung abrechne, ist eine Kostenbeteiligung über die Zusatzversicherung ausgeschlossen. Die Kosten für Personen, die die Behandlung nicht über die Krankenkasse abrechnen möchten, betragen CHF 180.00 pro Stunde exkl. Vor- und Nachbereitung. Leistungen in Abwesenheit der behandelten Person, also das Verfassen von Berichten, die Lektüre von Fremdakten u.ä. werden zu den gleichen Konditionen wie Leistungen in Anwesenheit berechnet.

Termine absagen

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens zwei Arbeitstage (48 Stunden) im voraus abzusagen. Andernfalls muss ich die Sitzung vollumfänglich verrechnen, was einem Betrag von CHF 180.00 entspricht. Verpasste Sitzungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen.

Rechnungsstellung

Ich arbeite mit der Ärztekasse zusammen. Diese übernimmt die Rechnungsstellung. Ihre Krankenkasse bestimmt, ob die Rechnung direkt an die Kasse übermittelt wird (Tiers Garant) oder ob Sie die Rechnung erhalten und den Betrag bei der Kasse zurückfordern müssen (Tiers Payant).

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