
Kosten
Als selbständige Psychotherapeutin kann ich meine Leistungen nicht über die Grundversicherung abrechnen. Mit einer Zusatzversicherung übernehmen einige Krankenkassen unterschiedliche Anteile an die Therapie.
Ich bin von der Santé Suisse als Leistungserbringerin im Rahmen der Zusatzversicherungen (VVG) anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse nach der Kostenbeteiligung und ob Sie eine Überweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt benötigen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im voraus abzusagen. Andernfalls muss ich die Sitzung vollumfänglich verrechnen.
Ich arbeite mit der Ärztekasse zusammen. Diese übernimmt die Rechnungsstellung.
Erstgespräch
ca. 70 Minuten à CHF 210.00
Einzelsitzung
50 Minuten à CHF 150.00
Paar- und Familiensitzung
ca. 80 Minuten à CHF 255.00
Einzel-Supervision
60 Minuten à CHF 180.00
zzgl. Reisespesen
Gruppen-Supervision
CHF 210.00 pro Stunde
zzgl. Reisespesen
Änderung ab Juli 2022
Der Bundesrat hat im März 2021 beschlossen, dass ab Juli 2022 die Leistungen selbständiger Psychotherapeutinnen und -therapeuten durch die Grundversicherung finanziert werden. Mit dem so genannten Anordnungs-modell wird es also möglich sein, auf Anordnung der Hausärztin oder des Hausarztes psychotherapeutische und somit auch psychoonkologische Leistungen der Grundversicherung in Rechnung zu stellen. Die genauen Konditionen und Tarife werden derzeit verhandelt.